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Die Beachtung der Trinkwasserverordnung schützt vor gesundheitlichen Risiken

Die Trinkwasserverordnung regelt alle Aspekte rund um das Thema sauberes Trinkwasser. Verbraucher sollen dadurch vor Gesundheitsschäden geschützt werden, die durch eine Verunreinigung des Wassers erfolgen können. Das bekannteste Beispiel für solch eine Verunreinigung sind Legionellenbakterien. Diese können eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen, was gerade für Kinder gefährlich werden kann.

Adresse und Kontakt

Issler AG
Rheinstrasse 81
CH-4133 Pratteln

T (0 61) 7 21 85 66
info@issler-ag.ch

Vermieter sind dazu verpflichtet, ihren Mietern mitzuteilen, ob sich im Haus noch Bleileitungen befinden. Da der erlaubte Bleigehalt für Trinkwasser sehr niedrig ist, müssen diese, soweit vorhanden, ersetzt werden.

Die Trinkwasserverordnung betrifft auf der einen Seite Hauseigentümer, die das Vermieten als gewerbliche Tätigkeit ausüben. In diesem Rahmen werden Mehrfamilienhäuser in den meisten Fällen mit Hilfe einer zentralen Warmwasseranlage mit Wasser versorgt. Innerhalb dieses Systems hat der Vermieter entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass alle Grenzwerte für Verunreinigungen eingehalten oder unterschritten werden. Auf der anderen Seite sind auch Wohnungseigentümer von der Verordnung betroffen und müssen diese umsetzen.


Die Trinkwasserverordnung und die sich aus ihr ergebenden Pflichten

Hausbesitzer und/oder Verwalter müssen folgenden Pflichten/Maßnahmen nachkommen:
  • Anzeigepflicht:
    Beim Gesundheitsamt müssen sowohl der gesamte Bestand an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen als auch alle baulichen oder betrieblichen Veränderungen an diesen angezeigt werden.
  • Prüfpflicht:
    Es müssen jährlich Wasserproben an repräsentativen Stellen der Warmwasserbereitungsanlage entnommen werden. Dies darf jedoch nur durch zugelassene Labore erfolgen.
  • Aufzeichnungspflicht:
    Eine weitere Pflicht ist die Aufzeichnung von Aufbereitungsstoffen, die in der Anlage verwendet werden, sowie deren Konzentration im Wasser. Diese Information darf von den Mietern auf Wunsch regelmäßig eingesehen werden.
  • Informationspflicht/Aushangpflicht:
    Alle Informationen über die Ergebnisse zur Trinkwasserqualität müssen den individuellen Mietern schriftlich mitgeteilt oder für alle Parteien ersichtlich im Haus ausgehängt werden.
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Legionellen als Gesundheitsrisiko

Legionellen sind in geringen Mengen im Grundwasser und somit im Trinkwasser enthalten. Zu einem ernsten Problem können sie dann werden, wenn Warmwasserbereitungsanlagen auf eine zu geringe Temperatur (30-45 Grad) eingestellt sind oder das in ihnen befindliche Wasser bei warmen Temperaturen zu lange in den Rohren ruht. In diesen Fällen können sich die Legionellen vermehren und krankheitserregende Keime ausbilden. Wenn diese in die Lunge gelangen, können sie im schlimmsten Fall die lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen. Allerdings führt nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser automatisch zu einer Erkrankung und damit einer gefährlichen Beeinträchtigung der Gesundheit. Die Form, in welcher das Wasser in den Körper gelangt, ist von entscheidender Bedeutung: Erst wenn man das bakterienhaltige Wasser als Aerosol einatmet, so zum Beispiel beim Duschen, bei der Nutzung von Klimaanlagen, durch den Einsatz eines Rasensprengers oder auch in Whirlpools, kann es zur Erkrankung führen. Für alle, die über ein intaktes Immunsystem verfügen, birgt das Trinken von legionellenhaltigem Wasser hingegen keinerlei Gesundheitsrisiken.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Trinkwasserverordnung

Vermieter sollten die Erfüllung ihrer Pflichten in jedem Fall ernst nehmen. Sollte Mietern nur gesundheitsgefährdendes Trinkwasser zur Verfügung stehen, muss der Vermieter mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. Es reicht jedoch schon aus, die zuvor genannten genannten Pflichten und Maßnahmen zu verletzen oder die eigene Warmwasserbereitungsanlage nicht ordnungsgemäß Instand zu halten, um empfindliche Strafen zu erhalten. Die in der Trinkwasserverordnung aufgeführten Verpflichtungen nicht einzuhalten gilt als Ordnungswidrigkeit, was in der Regel mit einer hohen Geldbuße geahndet wird.

Beugen Sie vor und lassen Sie Ihre Trinkwasseranlage überprüfen!

Das Thema Trinkwasserverordnung sollte stets weit oben auf der Liste von Haus- und Wohnungseigentümern stehen. Bei weiteren Fragen setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Durch langjährige Erfahrung als Wasser- und Heizungsfachleute sind wir in der Lage, Sie umfassend zu beraten und zu informieren. Außerdem übernehmen wir kompetent und schnell die Überprüfung, Instandsetzung und Instandhaltung Ihrer Anlage.

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Die Trinkwasserverordnung schützt vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser. Es können u.a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

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